Methodik der vergleichenden Handschriftenanalyse
Physikalisch-technische SchriftuntersuchungMit Hilfe physikalisch-technischer Untersuchungen ist es möglich, für das menschliche Auge nur eingeschränkt oder nicht (mehr) wahrnehmbare physikalische und grafische Merkmale zu erkennen und objektiv zu dokumentieren. Diese urkundentechnischen Untersuchungen werden in der Regel vor der eigentlichen schriftvergleichenden Analyse durchgeführt. Da sie ausschließlich physikalischer Art sind, sind sie im allgemeinen zerstörungsfrei. Weiterführende chemischen Untersuchungen (z.B. Analyse von Kugelschreiberpasten) fallen in den Zuständigkeitsbereich des Urkundenexperten.
Physikalisch-technische Überprüfungen können ohne Einschränkungen nur anhand von Schreibleistungen im Original durchgeführt werden.
Das Standardgerät des Handschriftenexperten ist das Stereomikroskop. Mit diesem Gerät ist es möglich, entscheidungsrelevante Details des Schreibdruckverlaufs, der Strichbeschaffenheit und der Bewegungsführung unter Verwendung verschiedener Beleuchtungsarten (Auf-, Durch- und Streiflicht) exakt zu erfassen.
Zur Untersuchung von latenten Schreibdruckspuren auf einem fraglichen Schriftträger wird der "Electrostatic Detection Apparatus" (ESDA) eingesetzt. Mittels ESD-Verfahren kann u.a. auch geprüft werden, ob der fragliche Schrifträger Vorzeichnungsspuren, Rasuren oder mechanische Tilgungen enthält.
Ein weiteres urkundentechnisches Verfahren ist
die Untersuchung des Reflexionsverhaltens von Schreibmitteln im infraroten Spektralbereich
(spektralselektive Untersuchung). Je nach Ausgangslage ist es mit dieser physikalisch-optischen
Methode z.B. möglich, Vorzeichnungsspuren bei indirekten Pausfälschungen
oder (nachträgliche) handschriftliche Zufügungen/Ergänzungen
nachzuweisen und zugleich bildlich zu dokumentieren.
Schriftvergleichende Befunderhebung und BefundbewertungBei der Befunderhebung und Befundbewertung wird der Handschriftenexperte ständig mit dem Problem der Merkmalsübereinstimmung bzw. -abweichung konfrontiert. Da die habituelle Handschrift eines jeden Schreibers innerhalb einer bestimmten Bandbreite mehr oder weniger variiert, stellt sich immer wieder die im Zusammenhang mit der Bewertung der Befunde wesentliche Frage, wie merkmalsgleich, d.h. übereinstimmend Schriften überhaupt sein können, ohne von derselben Person zu stammen bzw. wie merkmalsverschieden Schriften sein können, um trotzdem noch von derselben Person zu stammen.
Im Rahmen der schriftvergleichenden Befunderhebung wird je nach physikalischer und grafischer Beschaffenheit sowohl das fragliche als auch das Vergleichsschriftmaterial hinsichtlich folgender sieben grafischer Grundkomponenten geprüft und vergleichend gegenübergestellt, wobei der methodische Grundsatz "Vom Allgemeinen zum Speziellen" konsequent verfolgt wird: